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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen von Sereina Vögtlin, insbesondere für Beritt, Unterricht, kombinierten Beritt und Unterricht, Turnierbegleitung, Ferienbetreuung, Jungpferdeausbildung, Longieren, Bodenarbeit, Beratung sowie Verkauf im Kundenauftrag. Sie gelten für Leistungen mit fremden Pferden wie auch für eigene Verkaufspferde.

2. Leistungsort

Die Dienstleistungen können je nach Vereinbarung im Stall von Sereina Vögtlin, beim Kunden vor Ort oder auf externen Anlagen erbracht werden.

3. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt mit der Terminbestätigung, der schriftlichen Vereinbarung, der Auftragserteilung oder mit der Inanspruchnahme einer Leistung zustande. Bei minderjährigen Kundinnen oder Kunden erfolgt der Vertragsabschluss ausschliesslich über die gesetzliche Vertretung.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der Leistung alle wesentlichen Informationen vollständig und wahrheitsgetreu offenzulegen, insbesondere zu Gesundheitszustand, Verletzungen, Krankheiten, Medikamentengabe, Verhaltensauffälligkeiten, Unarten, früheren Unfällen, Transportproblemen oder sonstigen Besonderheiten von Pferd oder Reiter.

Unterlassene, unvollständige oder falsche Angaben gehen zulasten des Kunden.

5. Termine und Absagen

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Absagen oder Verschiebungen müssen mindestens 48 Stunden im Voraus erfolgen. Bei späterer Absage kann die vereinbarte Leistung vollumfänglich in Rechnung gestellt werden.

6. Preise und Rechnungsstellung

Die Verrechnung erfolgt je nach Vereinbarung nach Stundenansatz, Pauschale, Einzeltermin, Wochen- oder Monatspauschale oder aufgrund individuell vereinbarter Leistungen.

Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich per Rechnung, je nach Dienstleistung im Voraus oder im Nachgang.

7. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht ausdrücklich Vorauszahlung vereinbart wurde.

Bei Zahlungsverzug behält sich Sereina Vögtlin vor, Mahngebühren, Verzugszinsen und einen vorübergehenden Leistungsstopp geltend zu machen.

8. Notfälle und Beizug Dritter

In echten Notfällen ist Sereina Vögtlin berechtigt, nach Möglichkeit in Rücksprache mit dem Kunden einen Tierarzt, Hufschmied oder eine andere fachlich geeignete Person beizuziehen. Erfolgt ein solcher Beizug im Interesse des Pferdes oder zur Gefahrenabwehr, gehen die entstehenden Kosten zulasten des Kunden.

9. Haftung

Der Umgang mit Pferden erfolgt naturgemäss unter erhöhtem Risiko. Die Teilnahme an Unterricht, Beritt, Bodenarbeit, Longieren, Turnierbegleitung und weiteren Dienstleistungen erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko des Kunden.

Sereina Vögtlin haftet nur für Schäden, die sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Soweit gesetzlich zulässig, wird jede weitergehende Haftung ausgeschlossen. Die Haftung für Ereignisse, die auf unvollständige Angaben des Kunden, das Verhalten des Pferdes, Dritteinwirkungen oder höhere Gewalt zurückzuführen sind, wird ausgeschlossen.

10. Kein Erfolg geschuldet

Es wird kein bestimmter Ausbildungs-, Trainings-, Verkaufs- oder Turniererfolg geschuldet oder garantiert. Die Leistungen von Sereina Vögtlin erfolgen nach fachlichem Ermessen und nach den Möglichkeiten des jeweiligen Pferdes sowie der Zusammenarbeit mit dem Kunden.

11. Hilfspersonen und Stellvertretung

Sereina Vögtlin ist berechtigt, für die Erbringung ihrer Leistungen Hilfspersonen oder geeignete Stellvertretungen einzusetzen.

12. Bild- und Videomaterial

Im Rahmen der Leistungserbringung können Fotos und Videos von Pferden, Trainingssituationen und Anlässen erstellt und für Dokumentations-, Kommunikations- sowie Werbezwecke verwendet werden, insbesondere für Website und Social Media.

13. Kündigung und Vertragsbeendigung

Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit beendet werden. Bereits erbrachte Leistungen, angefallene Spesen, reservierte Zeitfenster sowie noch nicht fakturierte Aufwände und vereinbarte Drittleistungen sind bis zum Beendigungszeitpunkt vollumfänglich geschuldet und können in Rechnung gestellt werden.

14. Ablehnung oder Ausschluss von Kunden oder Pferden

Sereina Vögtlin ist berechtigt, Aufträge abzulehnen oder laufende Dienstleistungen mit sofortiger Wirkung zu beenden, wenn:

  • falsche oder unvollständige Angaben gemacht wurden,
  • ein Pferd oder eine Person ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt,
  • die Zusammenarbeit unzumutbar ist,
  • Rechnungen trotz Mahnung unbezahlt bleiben,
  • Weisungen oder Sicherheitsvorgaben wiederholt missachtet werden.

15. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Basel-Landschaft.